Was IT-Händler und Errichter über Brandschutz, Digitalisierung und Nachhaltigkeit wissen müssen
Die Welt der Netzwerkinfrastruktur hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Was früher als reines "Zubehör" galt, ist heute ein zentraler Bestandteil der Gebäudesicherheit und ökologischen Verantwortung. Dieser Ratgeber führt Sie durch die rechtlichen Grundlagen und zeigt auf, worauf es beim Verkauf von Hardware und Kabeln ankommt.

1. Der Wandel der Verordnung: Von der Freiwilligkeit zur Pflicht
Obwohl die EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO / CPR) bereits seit über 15 Jahren existiert, blieben Kupfer- und Glasfaserkabel lange Zeit von spezifischen Anforderungen ausgenommen. Das änderte sich mit der Ratifizierung der Prüfnormen im EU-Amtsblatt (305/2011) im Februar 2016.
- Inkrafttreten: Die Regelung für Kabel trat am 1. Juli 2016 offiziell in Kraft.
- Die Übergangsphase: Nach einer einjährigen Koexistenzphase endete am 1. Juli 2017 die Schonfrist. Seit diesem Stichtag müssen alle betroffenen Produkte, die fest in Gebäuden verbaut werden, zwingend geprüft und klassifiziert sein.
2. Technische Neuerung: Das System der Euro-Klassen
Die bedeutendste technische Änderung für die IT-Branche ist der Ersatz der alten Brandschutzklasse IEC 60332 durch die neuen europäischen Euro-Klassen (Aca bis Fca).
- Das Spektrum: Die Skala reicht von Aca (nicht brennbar) bis Fca (keine nachgewiesene Brandleistung).
- Der Vergleich: * Die Klasse Eca entspricht in etwa der alten Norm IEC 60332-1.
- Die Klasse Cca rückt heute verstärkt in den Fokus, da sie die Anforderungen der alten IEC 60332-3 (höheres Brandverhalten) aufgreift und sogar übertrifft.
- B2ca stellt noch höhere Anforderungen an die Flammwidrigkeit und ist oft der Standard für öffentliche Gebäude mit hohem Personenaufkommen.
Übersicht der einzelnen Brandklassen
| Brandklasse | Aca | B1ca | B2ca | Cca | Dca | Eca | Fca |
| EN ISO 1716 Verbrennungswärme | |||||||
| EN 50399 Wärmefreisetzung & Rauchentwicklung | |||||||
| EN 60332-1-2 Vertikale Flammausbildung | |||||||
| EN 61034-2 | |||||||
| EN 60754-2 Säuregehalt |
3. Strategische Ziele: Nachhaltigkeit und Innovation
Die BauPVO ist heute weit mehr als eine reine Brandschutznorm. Sie ist ein Instrument der EU zur Erreichung der Klimaziele:
- Abfallvermeidung: Durch verbesserte Materialvorgaben soll der Bauschutt um 10 bis 15 % reduziert werden.
- Zirkularität: Die Verordnung fördert innovative Bautechniken, die einen einfacheren Rückbau und das Recycling von Hardware-Komponenten ermöglichen.
- Zukunftstechnologien: Smarte Infrastruktur und innovative Materialien werden durch die Verordnung schneller marktfähig gemacht.
4. Digitalisierung: Der Digitale Produktpass (DPP)
Die Digitalisierung der Baubranche wird durch die BauPVO massiv beschleunigt. Ab 2026 rückt die Bereitstellung von Daten in den Mittelpunkt:
- Digitaler Produktpass: Informationen über Inhaltsstoffe, Leistungswerte und den CO2-Fußabdruck müssen künftig via QR-Code direkt am Produkt abrufbar sein.
- Transparenz: Dies erleichtert IT-Händlern die Dokumentation und bietet Kunden die Sicherheit, dass die verbauten Komponenten den modernsten Standards entsprechen.

Worauf müssen Sie als IT-Händler besonders achten?
✓ Leistungserklärung (DoP)
Vergewissern Sie sich, dass für jedes verkaufte Verlegekabel (Kupfer/Glasfaser) eine DoP vorliegt.
✓ CE-Kennzeichnung
Prüfen Sie, ob die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung oder dem Kabeltrommel-Etikett die korrekte Euro-Klasse ausweist.
✓ Haftung bei Import
Wenn Sie Kabel von außerhalb der EU beziehen, übernehmen Sie rechtlich die Rolle des Herstellers und haften für die Richtigkeit der Brandschutz-Zertifikate.
✓ Kundenberatung
Unterstützen Sie Ihre Kunden bei der Wahl der richtigen Klasse (z. B. Cca für Schulen oder Krankenhäuser), um Planungsfehler zu vermeiden.
